Häufig gestellte Fragen

Fragen & Antworten zu Nachsende- und Lagerungsaufträgen bei NordBrief

Nachsendeauftrag bei NordBrief

Ein Nachsendeauftrag sorgt dafür, dass Ihre Post bei einem Umzug oder einer vorübergehenden Abwesenheit an eine neue Adresse weitergeleitet wird.

Ein Nachsendeauftrag kann nur gestellt werden, wenn Ihre alte Adresse im Zustellgebiet der NordBrief GmbH liegt. Dieses Gebiet umfasst bestimmte Regionen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Ihre alte Adresse muss im Zustellgebiet der NordBrief GmbH liegen, damit Sie einen Nachsendeauftrag über NordBrief beauftragen können.
Das Zustellgebiet umfasst die Stadt Kiel, Kreis Plön, Kreis Segeberg, Kreis Ostholstein, Stadt Lübeck, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Kreis Stormarn, Nordwest-Mecklenburg, Landkreis Rostock, Stadt Rostock und die Region Ribnitz-Damgarten. Die betroffenen Postleitzahlenbereiche sind hauptsächlich 18xxx, 21xxx, 22xxx, 23xxx und teilweise 24xxx. Andernfalls ist ein Nachsendeauftrag leider nicht möglich.

In diesem Fall ist ein Nachsendeauftrag leider nicht möglich. Der Auftrag wird unbearbeitet zurückgegeben.

Postsendungen aus anderen Regionen durchlaufen nicht unser Briefzentrum, was für die korrekte Umsetzung eines Nachsendeauftrags notwendig ist. Solche Sendungen müssen über den regionalen Postdienstleister oder die Deutsche Post AG beauftragt werden.

Die Nachsendung ist nur innerhalb Deutschlands möglich. Liegt Ihre neue Adresse außerhalb Deutschlands, wird Ihre Post an den Absender zurückgesendet. Presse- und Infopost wird grundsätzlich nicht nachgesendet.

Alle Briefsendungen, einschließlich Einschreiben, werden an die neue Adresse weitergeleitet. Pakete und Päckchen sind meist ausgeschlossen.

Post, die nicht nachgesendet werden kann, wie z.B. Werbesendungen ohne Adressierung, wird in der Regel nicht weitergeleitet und an den Absender zurückgeschickt oder entsorgt.

Sie können einen Nachsendeauftrag für verschiedene Zeiträume einrichten: 6 Monate, 12 Monate oder 24 Monate.

Der Nachsendeauftrag kann in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach der Beantragung wirksam werden.

Ja, der Nachsendeauftrag kann jederzeit vorzeitig beendet werden. Eine Rückerstattung für nicht genutzte Monate ist jedoch meist nicht möglich.

Sie können den Nachsendeauftrag online oder telefonisch einrichten. Wir empfehlen den Online-Weg. Hier können Sie Ihren Nachsendeauftrag einrichten.

Die Kosten variieren je nach Dauer des Nachsendeauftrags und dem Umfang der weitergeleiteten Post.

Bitte geben Sie die Vor- und Nachnamen aller Personen an, für die die Post nachgesendet werden soll. Alle genannten Personen müssen dieselbe alte und neue Adresse haben. Für unterschiedliche neue Adressen sind separate Nachsendeaufträge erforderlich.

Ja, in der Zeile „Adresszusätze“ können Sie zusätzliche Angaben wie Ortsteil, „c/o“-Angaben, Hotelnamen, Wohnungsnummer oder Informationen zu Testamentsvollstreckern machen, um die Adresse eindeutig zu beschreiben.

Stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind. Geben Sie außerdem Ihre Telefonnummer an, damit wir bei Rückfragen schnell Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.

Diese werden nur nach besonderer Weisung des Absenders und nur im Inland nachgesendet, sofern die Abwesenheit des Empfängers umzugsbedingt ist oder es sich um Betreuungs- oder Insolvenzfälle handelt.

Es muss eine Vollmacht der zu pflegenden oder betreuten Person vorliegen. Gerichtlich bestellte Betreuer benötigen einen gerichtlichen Beschluss, der die Entgegennahme und Bearbeitung der Post erlaubt.

Eine Nachsendung erfolgt nicht, wenn der Absender dies durch eine Vorausverfügung ausgeschlossen hat. Auch bei Postfächern können förmliche Zustellungen nicht dorthin erfolgen.

Nach Ablauf des Nachsendeauftrags wird Ihre Post wieder an die alte Adresse zugestellt, sofern der Absender nicht die neue Adresse kennt.

Ihre Adressdaten können ohne Ihre Einwilligung an Gerichte und Behörden weitergegeben werden, wenn dies für Zwecke des Postverkehrs erforderlich ist, gemäß § 40 PostG.

Mit der Erteilung des Auftrags versichern Sie, dass alle Angaben korrekt sind und Sie der berechtigte Empfänger der nachzusendenden Post sind. Falschangaben können strafbar sein und zu einer Verletzung des Postgeheimnisses führen.

Lagerungsauftrag bei NordBrief

Ein Lagerungsauftrag ermöglicht es Ihnen, Ihre Post für einen bestimmten Zeitraum bei NordBrief lagern zu lassen, anstatt sie sofort an Ihre Adresse zustellen zu lassen.

Gelagert werden können gewöhnliche Briefsendungen wie Postkarten und Briefe in den Formaten Standard, Kompakt, Groß und Maxi.

Einschreiben und Postzustellungsaufträge können nicht gelagert werden.

Der Lagerungsauftrag gilt für maximal drei Monate. Nach Ablauf der Lagerfrist werden die gesammelten Sendungen automatisch zugestellt.

Der Lagerungsauftrag muss spätestens 14 Tage vor dem ersten Lagerungstag bei NordBrief eingereicht werden.

Ja, Sendungen, die nicht über die hausinterne Sortier- und Erfassungstechnik von NordBrief verarbeitet werden, wie Kataloge und Zeitschriften, können möglicherweise nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch für bereits versendete Aktionspost oder Massenmailings.

KUNDENSERVICE

  • Servicezeiten: Montag – Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

  • Kostenlose Servicenummer: 0800 / 1234 409

  • E-Mail: kundenservice@nordbrief-ostsee.de

  • Recherche & Reklamation: Online-Formular

SERVICE: NACHSENDE- & LAGERUNGSAUFTRÄGE